Getrocknetes Blattpulver lässt sich nicht direkt mit einem konzentrierten Extrakt derselben Pflanze vergleichen. Ob es wirkt und unbedenklich ist, lässt sich deshalb nur für das konkrete Produkt und den vorgesehenen Zweck beurteilen.
Was im Präparat steckt
Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel enthalten zum Beispiel getrocknete Pflanzenteile, Pulver oder Extrakte. Für einen Extrakt werden bestimmte Bestandteile einer Pflanze herausgelöst und teilweise konzentriert. Produkte derselben Pflanze können sich dadurch deutlich unterscheiden: etwa durch den verwendeten Pflanzenteil oder das Extraktionsverfahren.
Für eine erste Einschätzung sollten auf dem Etikett mindestens drei Angaben stehen. Es sollte den vollständigen Namen der Pflanze und den verwendeten Pflanzenteil nennen. Auch die Menge pro Tagesportion gehört dazu. Fehlen diese Informationen oder bleibt unklar, wie viel Sie täglich einnehmen, können Sie das Produkt kaum einschätzen. Angaben wie „natürlich“ oder „traditionell verwendet“ ersetzen diese Details nicht.
Auch Pflanzenstoffe in Lebensmitteln und konzentrierte Extrakte sind nicht gleichzusetzen. Hinweise auf gesundheitliche Vorteile einer Ernährung mit Obst, Gemüse, Kräutern und Gewürzen belegen nicht automatisch, dass ein isolierter Pflanzenstoff in Kapselform denselben Nutzen hat.
Was zur Wirkung bekannt ist
Für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel gibt es keine einheitliche Wirkung. Studien und Bewertungen müssen sich auf eine bestimmte Zubereitung, Dosis und Zielgruppe beziehen. Ergebnisse zu einem Extrakt lassen sich nicht ohne Weiteres auf ein anderes Produkt übertragen, selbst wenn beide dieselbe Pflanze enthalten.
Für viele isolierte sekundäre Pflanzenstoffe sind die behaupteten Gesundheitswirkungen nicht ausreichend belegt. Eine Ausnahme bilden bestimmte Produkte mit Phytosterinen: Für sie ist unter festgelegten Bedingungen eine gesundheitsbezogene Aussage zur Cholesterinsenkung zulässig. Das belegt jedoch keine allgemeine Wirkung anderer Pflanzenpräparate und gilt nicht unabhängig von Zusammensetzung und Verzehrmenge.
Auch Werbeaussagen sind sorgfältig einzuordnen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat zahlreiche gesundheitsbezogene Angaben zu Pflanzenstoffen noch nicht abschließend bewertet. Diese Angaben sind also weder bestätigt noch widerlegt. Außerdem kann eine zugelassene Aussage auf einem zugesetzten Vitamin oder Mineralstoff beruhen und nicht auf dem pflanzlichen Bestandteil.
Welche Risiken Sie beachten sollten
Ein Pflanzenstoff kann in konzentrierter Form anders wirken als in einem Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt Synephrin als Beispiel: Der Stoff kommt in Zitrusfrüchten vor, kann in hoch dosierten Nahrungsergänzungsmitteln aber das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen und Herzrhythmusstörungen begünstigen.
Pflanzliche Präparate können außerdem unerwünschte Stoffe enthalten oder mit Arzneimitteln wechselwirken. Als mögliche natürliche Schadstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln nennt die Verbraucherzentrale unter anderem Pyrrolizidinalkaloide, Cumarin, Blausäure und Anthrachinone. Daraus folgt nicht, dass jedes Produkt diese Stoffe enthält oder ein Risiko darstellt. Entscheidend sind der jeweilige Stoff, seine Menge und das konkrete Produkt.
Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen oder an einer chronischen Erkrankung leiden, sprechen Sie vorher mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder einer Apotheke über die Einnahme. Das gilt auch bei Leberproblemen. Nahrungsergänzungsmittel können Arzneimittelwirkungen verstärken oder abschwächen. Kombinieren Sie mehrere Präparate nicht ohne Prüfung und nehmen Sie sie nicht unbegrenzt ein, wenn der Nutzen und die Sicherheit einer längeren Einnahme unklar sind.
Ashwagandha zeigt, warum die Bewertung von Pflanze zu Pflanze unterschiedlich ausfällt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erklärte im September 2024, dass sich anhand der verfügbaren Daten kein gesundheitlich unbedenklicher Richtwert ableiten lasse. Es verwies auf mögliche Risiken, darunter für Menschen mit Lebererkrankungen und mögliche Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten, und empfahl auf Basis der damals vorliegenden Bewertungen und Fallberichte, keine Ashwagandha-haltigen Präparate einzunehmen. Diese Einschätzung bezieht sich auf Ashwagandha und den damaligen Wissensstand, nicht auf alle pflanzlichen Präparate.
Was die Zulassung aussagt
In Deutschland gelten Nahrungsergänzungsmittel rechtlich als Lebensmittel. Für sie gibt es grundsätzlich kein Zulassungsverfahren wie für Arzneimittel, bei dem vor dem Verkauf Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit jedes einzelnen Präparats geprüft werden. Die Anbieter sind für die Sicherheit und die Einhaltung der Lebensmittelvorschriften verantwortlich; Behörden kontrollieren den Markt.
Ein Nahrungsergänzungsmittel muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden, bevor es erstmals verkauft wird. Die Anzeige ist keine Zulassung. Eine Eingangsbestätigung sagt nur, dass die Behörde die Anzeige erhalten hat. Sie bestätigt weder eine Prüfung des Produkts noch dessen Wirkung.
Für neuartige Lebensmittel gilt eine besondere Regelung. Zutaten, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in erheblichem Umfang verzehrt wurden, können vor dem Verkauf eine EU-Zulassung benötigen. Der Katalog der Europäischen Kommission zum Status neuartiger Lebensmittel dient dabei nur als Orientierung und ist nicht vollständig. Ein Eintrag ist deshalb kein allgemeines Sicherheitssiegel.
So prüfen Sie ein pflanzliches Präparat
Prüfen Sie vor dem Kauf die Angaben auf der Verpackung und überlegen Sie, warum Sie das Präparat einnehmen möchten:
- Ist die Pflanze eindeutig benannt, einschließlich des verwendeten Pflanzenteils?
- Sind Zubereitung und Tagesdosis klar angegeben?
- Bezieht sich der behauptete Nutzen auf genau diese Zubereitung und die vorgesehene Personengruppe?
- Enthält das Präparat weitere Wirkstoffe, und berühren diese Ihre Medikamente oder Erkrankungen?
Seien Sie bei Versprechen skeptisch, das Mittel könne Krankheiten behandeln oder Arzneimittel ersetzen. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Eine traditionelle Verwendung kann erklären, warum eine Pflanze untersucht wird, belegt aber für sich genommen weder die Wirkung eines bestimmten Extrakts noch dessen Sicherheit bei regelmäßiger Einnahme.
Vergleichen Sie bei ähnlichen Produkten nicht nur den Pflanzennamen. Achten Sie darauf, ob beide denselben Pflanzenteil, eine vergleichbare Zubereitung und eine ähnliche Tagesdosis enthalten. Erst dann ist ein Vergleich sinnvoll. Wenn diese Angaben fehlen, bietet der Produktname allein keine ausreichende Grundlage für eine Kaufentscheidung.






















