Konjaknudeln, Glucomannan-Kapseln und der Lebensmittelzusatzstoff E 425 sind unterschiedliche Produktkategorien. Was über die Wirksamkeit oder Sicherheit einer Produktgruppe bekannt ist, gilt nicht automatisch auch für die anderen. Entscheidend sind daher die Zusammensetzung des konkreten Nahrungsergänzungsmittels und seine sichere Anwendung.
Welche Produkte Glucomannan enthalten
Nahrungsergänzungsmittel gibt es als Pulver, Kapseln oder Tabletten. Manche enthalten Glucomannan als einzigen Wirkstoff, andere kombinieren es mit weiteren Zutaten. Bei Mischpräparaten lässt sich ein möglicher Effekt schwerer einem einzelnen Bestandteil zuordnen. Die Kapselzahl sagt wenig aus. Entscheidend ist, wie viele Gramm Glucomannan in der angegebenen Tagesdosis stecken.
Konjaknudeln enthalten Glucomannan als Bestandteil eines Lebensmittels. Sie sind deshalb nicht automatisch mit einer bestimmten Dosis aus einem Nahrungsergänzungsmittel gleichzusetzen. Wenn Sie ein kalorienreicheres Lebensmittel durch Konjaknudeln ersetzen, kann das die Energieaufnahme verändern. Ein möglicher Effekt käme dann von der Ernährungsumstellung. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass ein Glucomannan-Präparat selbst Gewichtsverlust bewirkt.
Konjakgummi und Konjak-Glucomannan werden auch als Lebensmittelzusatzstoff E 425 verwendet. Die Sicherheitsbewertung dieses Zusatzstoffs beantwortet eine andere Frage als Studien zur Wirkung von Abnehmpräparaten. Aus ihr lässt sich keine Wirksamkeit beim Abnehmen ableiten.
Was Studien zum Abnehmen zeigen
Die Ergebnisse zur Gewichtsabnahme fallen unterschiedlich aus, sprechen insgesamt aber nicht für einen verlässlichen Effekt. Eine Metaanalyse, also eine gemeinsame Auswertung mehrerer Studien, fasste 2014 acht randomisierte Studien mit übergewichtigen oder adipösen Teilnehmenden zusammen. Glucomannan führte im Durchschnitt zu 0,22 Kilogramm mehr Gewichtsverlust als ein Placebo. Der Unterschied war statistisch nicht signifikant, das heißt, die Auswertung belegte keinen verlässlichen Vorteil.
Auch eine Studie mit 53 Erwachsenen fand bei einer Einnahme von 3,99 Gramm täglich über acht Wochen keinen signifikanten Gewichtsvorteil gegenüber einem Placebo. Eine Übersichtsarbeit zu sechs randomisierten Studien mit insgesamt 293 Teilnehmenden fand ebenfalls keinen signifikanten Effekt auf das Körpergewicht. Andere, ältere Auswertungen berichteten einen kleinen zusätzlichen Gewichtsverlust. Die Ergebnisse sind uneinheitlich, und die Gesamtauswertungen zeigen keinen überzeugenden Nutzen.
Die Studien liefen meist nur wenige Wochen und unterschieden sich bei Dosis, Einnahme und Teilnehmenden. Studien zu reinem Glucomannan zeigen nicht, wie ein konkretes Mischpräparat wirkt. Studien zu einer Mischung können den Beitrag von Glucomannan allein nicht sicher bestimmen.
Was der EU-Werbeclaim bedeutet
In der Europäischen Union ist für Glucomannan unter festgelegten Bedingungen eine Aussage zu Gewichtsverlust zugelassen: Das Lebensmittel muss pro angegebener Portion ein Gramm Glucomannan enthalten. Für die angegebene Wirkung sind drei Gramm täglich vorgesehen, verteilt auf drei Portionen zu je einem Gramm. Die Einnahme soll vor den Mahlzeiten mit ein bis zwei Gläsern Wasser und im Rahmen einer energiereduzierten Ernährung erfolgen.
Diese zugelassene Aussage gilt nur unter den genannten Bedingungen. Sie garantiert weder einen bestimmten Gewichtsverlust noch belegt sie, dass jedes Produkt mit Glucomannan wirkt. Wenn ein Produkt pauschal verspricht, Hunger zu stoppen oder Abnehmen zu garantieren, geht diese Aussage über den eng gefassten EU-Claim hinaus.
Darreichungsform und Flüssigkeit beachten
Wenn Sie zu wenig Flüssigkeit trinken oder Schluckbeschwerden haben, kann quellendes Glucomannan im Rachen oder in der Speiseröhre stecken bleiben. Deshalb muss das Etikett vor der Einnahme bei Schluckbeschwerden warnen und darauf hinweisen, das Produkt mit ausreichend Flüssigkeit einzunehmen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit dokumentierte sieben Fälle von Speiseröhrenverschluss in Australien, die mit quellenden Glucomannan-Tabletten in Verbindung gebracht wurden. Australien untersagt den Verkauf von Glucomannan in Tablettenform. Das ist eine australische Regelung und keine Aussage über die Rechtslage in Deutschland. Tabletten, Kapseln und Pulver sollten daher nicht als gleichartige Darreichungsformen behandelt werden. Folgen Sie den Angaben auf dem Etikett; bei Schluckbeschwerden sollten Sie ein solches Produkt nicht einnehmen.
Kurzfristig berichteten Studien vor allem über Magen-Darm-Beschwerden wie Blähungen, Bauchbeschwerden, Durchfall, Verstopfung und weichen Stuhl. Zur langfristigen Sicherheit liegen nur begrenzte Informationen vor. Wenn Sie regelmäßig Arzneimittel einnehmen, fragen Sie vor der Einnahme eine Ärztin, einen Arzt oder eine Apothekerin beziehungsweise einen Apotheker. Nahrungsergänzungsmittel können die Aufnahme oder Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen. Das bedeutet aber nicht, dass es bei jeder Einnahme zu einer relevanten Wechselwirkung kommt.
Etikett und Preis vergleichen
Prüfen Sie vor dem Kauf diese Angaben:
- Menge pro Tagesdosis: Entscheidend sind die Gramm Glucomannan, nicht die Anzahl der Kapseln oder Tabletten.
- Zusammensetzung: Bei Mischpräparaten ist die Wirkung des einzelnen Bestandteils schwerer einzuschätzen.
- Einnahmehinweise: Achten Sie auf die angegebene Flüssigkeitsmenge und darauf, ob das Produkt vor einer Mahlzeit eingenommen werden soll.
- Warnhinweise: Das Etikett sollte auf Schluckbeschwerden und die notwendige Flüssigkeitszufuhr hinweisen.
- Werbeversprechen: Vergleichen Sie das Werbeversprechen mit den Bedingungen, unter denen der EU-Claim zugelassen ist.
Vergleichen Sie den Preis der vorgesehenen Tagesdosis, nicht nur den Preis der Packung. Ein günstiges Produkt ist nicht automatisch die passendere Wahl, wenn die Glucomannan-Menge unklar ist oder wichtige Einnahmehinweise fehlen. Dass ein Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird, beweist nicht, dass es wirkt. In Deutschland müssen solche Produkte vor dem Verkauf kein behördliches Zulassungsverfahren wie Arzneimittel durchlaufen, bei dem Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen werden.