Hände beim Lesen eines neutralen Produktetiketts

Prüfen Sie bei Nahrungsergänzungsmitteln zuerst die Tagesportion, die enthaltenen Mengen und die Warnhinweise. Die Vorderseite hebt oft vor allem den beworbenen Zweck hervor und sagt wenig darüber aus, ob das Produkt zu Ihrem Bedarf passt.

Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Auf dem Etikett stehen die Zutaten und Verzehrhinweise. Es sagt aber weder aus, ob Sie die Nährstoffe brauchen, noch ob ein unabhängiges Labor die Zusammensetzung geprüft hat.

Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels lesen

Beginnen Sie mit der empfohlenen Tagesportion. Sie zeigt, wie viele Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Messlöffel Sie pro Tag nehmen sollen. So sehen Sie, wie viel von einem Stoff Sie laut Etikett pro Tag zu sich nehmen. Stehen beispielsweise 100 Milligramm pro Tagesportion auf der Packung, zählt dieser Wert für den Vergleich, auch wenn die Portion aus mehreren Kapseln besteht.

Gehen Sie anschließend die Angaben in dieser Reihenfolge durch:

  1. Produkt und Zielgruppe: Ist das Produkt eindeutig als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet? Gibt es Hinweise zu Alter oder anderen Personengruppen?
  2. Mengen pro Tagesportion: Welche Vitamine, Mineralstoffe oder sonstigen Stoffe enthält das Produkt, und in welcher Menge?
  3. NRV-Prozent: Welchen Anteil des Nährstoffbezugswerts liefert die Tagesportion bei einem Vitamin oder Mineralstoff?
  4. Zutaten und Allergene: Welche weiteren Bestandteile sind enthalten? Zutaten stehen in der Regel nach ihrem Gewicht geordnet; Allergene müssen besonders hervorgehoben werden.
  5. Warn- und Verwendungshinweise: Was steht zur empfohlenen Verzehrmenge, Lagerung und Aufbewahrung?
  6. Werbung: Stimmt das Versprechen auf der Vorderseite mit den Stoffen und Mengen auf der Rückseite überein?

Überschreiten Sie die empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht. Auf dem Etikett muss außerdem stehen, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sind und außerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahrt werden sollen. Achten Sie auch auf Mindesthaltbarkeitsdatum, Nettofüllmenge sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens. Pflichtangaben müssen gut lesbar sein; die Verbraucherzentrale nennt dafür eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern.

Was der NRV aussagt

NRV steht für „Nährstoffbezugswert“. Der Prozentwert zeigt, wie viel Prozent des EU-Vergleichswerts die Tagesportion eines Vitamins oder Mineralstoffs liefert. Er erleichtert den Vergleich zwischen Produkten, beschreibt aber nicht den individuellen Bedarf und ist keine Sicherheitsgrenze.

Der EU-NRV für Calcium beträgt beispielsweise 800 Milligramm. Eine Menge von 120 Milligramm entspricht 15 Prozent dieses Werts. Bei bestimmten Angaben auf der Verpackung können 15 Prozent die Mindestmenge sein, ab der das Produkt als Quelle für Calcium bezeichnet werden darf. Daraus folgt nicht, dass 120 Milligramm für jede Person die passende Ergänzung sind. Auch ein hoher Prozentwert belegt für sich allein keinen persönlichen Nutzen.

Verwechseln Sie den NRV außerdem nicht mit den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr. Diese Werte verfolgen einen anderen Zweck und können sich unterscheiden. Für Pflanzenextrakte und viele weitere Inhaltsstoffe gibt es keinen entsprechenden EU-NRV. Fehlt ein Prozentwert, sagt das deshalb nicht automatisch etwas über die Qualität des Produkts aus. Prüfen Sie stattdessen, ob die Menge des betreffenden Stoffes angegeben ist und ob sich Produkte sinnvoll vergleichen lassen.

Hohe Mengen richtig einordnen

Ein Produkt kann mehr als 100 Prozent des NRV liefern. Prüfen Sie dann die Menge pro Tagesportion und rechnen Sie ein, was Sie über andere Präparate aufnehmen. Entscheidend sind der jeweilige Stoff, die Gesamtmenge aus Lebensmitteln und weiteren Produkten sowie die persönliche Situation.

Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung derzeit keine allgemein verbindlichen Höchstmengen auf nationaler oder EU-Ebene. Das Institut veröffentlicht wissenschaftliche Vorschläge für Höchstmengen, die als Orientierung dienen. Diese Vorschläge sind keine gesetzlichen Grenzwerte. Auch wer mehrere Präparate kombiniert, sollte deshalb die Mengen pro Tagesportion zusammenrechnen und bei Unsicherheit fachlichen Rat einholen.

Werbeversprechen prüfen

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln müssen grundsätzlich zugelassen sein und die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Für jeden zugelassenen Hinweis gelten bestimmte Bedingungen, die zur konkreten Aussage passen müssen. Er beweist nicht, dass jede Person das Produkt braucht.

Aussagen, ein Nahrungsergänzungsmittel könne Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für manche pflanzliche Stoffe ist die Bewertung von Gesundheitsangaben noch nicht abgeschlossen; für bestimmte ältere Anträge gelten Übergangsregeln. Prüfen Sie daher, was die Werbung konkret verspricht und welche Menge des beworbenen Stoffes die Tagesportion enthält. Ein großes Versprechen ersetzt diese Angaben nicht.

Was das Etikett offenlässt

Nahrungsergänzungsmittel müssen vor dem Verkauf nicht wie Arzneimittel zugelassen werden. Der Hersteller ist für die Sicherheit und die Richtigkeit der Angaben verantwortlich; Behörden überwachen Lebensmittel nach dem Verkauf. Eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist keine behördliche Bestätigung, dass ein Produkt sicher, wirksam oder für jede Person geeignet ist.

Auf dem Etikett stehen weder Ihr persönlicher Nährstoffbedarf noch die Nährstoffmengen, die Sie über Lebensmittel und andere Präparate aufnehmen. Es klärt auch nicht zuverlässig, ob ein Inhaltsstoff zu einer Erkrankung oder einem Medikament passt. Wenn Sie Medikamente einnehmen, eine Erkrankung haben oder mehrere Produkte kombinieren, besprechen Sie mögliche Wechselwirkungen mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apothekerin beziehungsweise einem Apotheker.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen Kalorien-, Zucker- und Salzwerte nicht angegeben werden. Beim Onlinekauf müssen Sie die Pflichtinformationen grundsätzlich vor dem Kauf einsehen können. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist davon ausgenommen. Fehlen Angaben oder sind sie kaum lesbar, lässt sich das Produkt schlechter beurteilen.

Quellen